Sehr geehrte Eltern,das orthodoxe Osterfest 2026 findet am 12. April 2026 (Ostersonntag) statt, wobei der Karfreitag am 10. April und der Ostermontag am 13. April 2026 liegen.
In NRW fallen diese Termine nach den offiziellen Osterferien (30.03.–11.04.2026). Dieses Fest steht traditionell im Zeichen der Familie, deshalb können sich orthodoxe Schülerinnen und Schüler am 13. April (Ostermontag) vom Unterricht beurlauben lassen.
§ 43 Schulgesetz
3 Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen
3.7 Religiöse Feiertage
Das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindliche Glaubensüberzeugung einer bestimmten Religionsgemeinschaft und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Religionsgemeinschaft müssen sich feststellen lassen. Eine Beurlaubung ist insbesondere an den im Serviceteil „Termine“ der BASS genannten religiösen Feiertagen möglich. Soweit religiöse Feste mehrere Tage umfassen, kann eine Beurlaubung für einen Tag ausgesprochen werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Glaubensausrichtung.
Der verpasste Unterrichtsstoff muss selbstverständlich nachgearbeitet werden.
Bitte beantragen Sie schriftlich bei der Klassenleitung eine Befreiung für diesen Tag. Danke.
Zum Download des Antrages klicken Sie bitte auf: DATEI HERUNTERLADEN
Wir wünschen unseren orthodoxen Schülerinnen, Schülern und ihren Familien ein gesegnetes Osterfest.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Liebich, Benni Külbel und Frank Kahrau