Antrag auf Befreiung vom Unterricht wegen religiöser Feierlichkeiten (Ramadan)

Sehr geehrte Eltern, 

Im Schuljahr 2025/26 fallen nach Mitteilung des türkischen Generalkonsulats muslimische Feiertage auf folgende Termine:
Ramazan Bayrami (Fastenbrechenfest): Vom 20. März bis zum 22. März 2026.

Im Jahr 2026 beginnt das Fest zum Ende des Fastenmonats Ramadan, auch bekannt als Zuckerfest oder „Eid“, am 30. März. Dieses Fest steht traditionell im Zeichen der Familie,
An einem der Tage können Kinder muslimischen Glaubens auf Antrag der Eltern schulfrei erhalten.

§ 43 Schulgesetz
3 Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen Schulveranstaltungen
3.7 Religiöse Feiertage

Das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindliche Glaubensüberzeugung einer bestimmten Religionsgemeinschaft und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Religionsgemeinschaft müssen sich feststellen lassen. Eine Beurlaubung ist insbesondere an den im Serviceteil „Termine“ der BASS genannten religiösen Feiertagen möglich. Soweit religiöse Feste mehrere Tage umfassen, kann eine Beurlaubung für einen Tag ausgesprochen werden. Hierüber entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der jeweiligen Glaubensausrichtung.

Der verpasste Unterrichtsstoff muss selbstverständlich nachgearbeitet werden.

Das gilt auch für die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 8, die sich zu dem Zeitpunkt in den Werkstattwochen befinden (Das ist eine schulische Veranstaltung).

Bitte beantragen Sie schriftlich bei der Klassenleitung eine Befreiung für diesen Tag. Danke.

Zum Download des Antrages klicken Sie bitte auf: DATEI HERUNTERLADEN

Wir wünschen unseren muslimischen Schülerinnen, Schülern und ihren Familien „Ramadan Mubarak“ und ein gesegnetes Fest.Mit freundlichen Grüßen
Frank Kahrau
 Schulleiter